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 | Newsletter 2/2011 - Redaktion: Mag. Zilahi
| Herzlich Willkommen!
Es ist uns ein Anliegen, Sie über wichtige steuerliche Änderungen sowie über andere wichtige Entwicklungen zu informieren. Mit dem Link am Ende des jeweiligen Beitrages erhalten Sie detaillierte Informationen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie ein Mail!
| Gewinnfreibetrag 2011 – am 32. Dezember ist es zu spät! Die Regelung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Gewinnfreibetrag (GFB) beträgt 13% und gilt für alle betrieblichen Einkunftsarten (also auch für Bilanzierer). Für die ersten € 30.000,00 Gewinn besteht kein Investitionserfordernis. Darüber hinaus benötigt man entsprechende Investitionen um den Gewinnfreibetrag geltend machen zu können.
| Angabe des Mindestentgeltes bei Jobangeboten Ab 01.01.2012 gibt es Strafen in Höhe von bis zu € 360,00 bei Unterlassung der Angabe des Mindestentgeltes bei Jobangeboten. mehr ...
| Steuerfreie Gaben an Ihre Mitarbeiter Lesen Sie mehr zum Thema Weihnachtsgeschenke und Betriebsfeiern. | Aktuelle Liste der abzugsfähigen Spenden
Mehr dazu unter diesem Link | Aktuelle Zinsen beim Finanzamt
Wir haben die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen aufgelistet. | Wichtige Werte 2012
Die wichtigsten Werte für das nächste Jahr sind bereits verfügbar. | Urlaubssperren 2012 Seit über 30 Jahren halten wir die Kanzlei an allen Fenstertagen, zwei Wochen im Juli, eine Woche im August, sowie zwischen Weihnachten und den Heiligen Drei Königen geschlossen. Dies hat den Vorteil, daß wir Ihnen die übrige Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen können. | Für diese Dokumente benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.
| | Disclaimer
Der Inhalt des Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. TEUBEL GAPA übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, daß der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. TEUBEL GAPA lehnt daher den Ersatz von Schäden, welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.
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