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 | Newsletter 1/2011 - Redaktion: Mag. Zilahi
| Herzlich Willkommen!
Es ist uns ein Anliegen, Sie über wichtige steuerliche Änderungen sowie über andere wichtige Entwicklungen zu informieren. Mit dem Link am Ende des jeweiligen Beitrages erhalten Sie detaillierte Informationen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie ein Mail! | Zwangsstrafen bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch
Wenn eine Kapitalgesellschaft der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch nicht innerhalb der neunmonatigen Frist nach Bilanzstichtag nachkommt, werden ab 2011 ohne Vorwarnung zwingend Zwangsstrafen durch das Firmenbuchgericht festgesetzt. Die Gesellschaft und die Geschäftsführer werden je mit € 700,00 bestraft. (im günstigsten Fall daher € 1.400,00). Die Zwangsstrafen werden in der Folge alle zwei Monate für die Dauer der Säumnis verhängt.
Bitte stellen Sie uns Ihre Unterlagen daher rechtzeitig zur Verfügung, damit wir die Einreichung für Sie fristgerecht vorbereiten können.
| Das neue Lohn- und Sozialdumping - Bekämpfungsgesetz Mit 1. Mai 2011 wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen umgesetzt. Personen aus diesen Staaten können ab 1. Mai 2011 ohne Bewilligung in Österreich unselbständig beschäftigt werden. Das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz soll sicherstellen, daß alle in Österreich beschäftigten Dienstnehmer jedenfalls den kollektivvertraglichen Grundlohn erhalten. Bei Unterentlohnung werden hohe Strafen festgesetzt. mehr ...
| Luxustangente: Benzin- und Reparaturkosten sind nicht zu kürzen, die Kaskoversicherung hingegen schon.
Treibstoffkosten sind idR in voller Höhe abzugsfähig, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Treibstoffverbrauch bei einem luxuriös ausgestatteten Kraftfahrzeug überproportional hoch ist. mehr ...
| Wichtige Werte 2011
Machen Sie von der Liste der wichtigen Werte Gebrauch!.
| Urlaubssperren 2011
Seit über 30 Jahren halten wir die Kanzlei an allen Fenstertagen, zwei Wochen im Juli, eine Woche im August, sowie zwischen Weihnachten und den Heiligen Drei Königen geschlossen. Dies hat den Vorteil, daß wir Ihnen die übrige Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen können. mehr ...
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