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Newsletter 1/2010 - Redaktion: Mag. Zilahi

Herzlich Willkommen!

Es ist uns ein Anliegen, Sie über wichtige steuerliche Änderungen sowie über andere wichtige Entwicklungen zu informieren. Mit dem Link am Ende des jeweiligen Beitrages erhalten Sie detaillierte Informationen. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter 01/406 59 80 an!

  

Änderungen in der Umsatzsteuer ab 2010

 

Mit Wirkung 01.01.2010 wurde das Umsatzsteuergesetz in zahlreichen Punkten geändert. Wir zeigen

Ihnen im Überblick die wesentlichsten Änderungen.

 

Ab dem Meldezeitraum 01/2010 ist die Zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum Ende des

Folgemonats abzugeben. Da die Zusammenfassende  Meldung aus der Buchhaltung erstellt wird, ist es

erforderlich die Buchhaltung, sofern Geschäftsfälle vorliegen, welche in die Zusammenfassende Meldung

aufzunehmen sind, früher fertig zu stellen.

  

Wir ersuchen Sie daher, die Buchhaltungsunterlagen unmittelbar nach Ablauf des Monats an uns zu

übermitteln, damit wir eine fristgerechte Fertigstellung und Meldung gewährleisten können.


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Vorzeitige Abschreibung
       
Für Anschaffungen(Herstellungen) begünstigter körperlicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im

Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2010 kann eine 30%ige vorzeitige Absetzung für Abnutzung geltend

gemacht werden. Eine Abschreibung von mehr als 100% der Anschaffungs- und Herstellungskosten ist

nicht möglich. Insbesondere für PKW´s, Gebäude und gebrauchte Wirtschaftsgüter steht keine vorzeitige

Abschreibung zu.

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Freie Dienstnehmer

Ab 01.01.2010 sind auch freie Dienstnehmer kommunalsteuerpflichtig (3%), DB-pflichtig (4,5%) und wenn

der Dienstgeber Wirtschaftskammermitglied ist, dann auch DZ-pflichtig (~ 0,4%).

Wichtige Werte 2010

    
Die Liste der wichtigsten Werte wurde für 2010 bereits aktualisiert.

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Urlaubssperren 2010


Seit über 30 Jahren halten wir die Kanzlei an allen Fenstertagen, zwei Wochen im Juli, eine Woche im August, sowie zwischen Weihnachten und den Heiligen Drei Königen geschlossen. Dies hat den Vorteil, daß wir Ihnen die übrige Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen können.

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Der Inhalt des Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. TEUBEL GAPA übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, daß der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. TEUBEL GAPA lehnt daher den Ersatz von Schäden, welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.

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