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Newsletter 4/2008 - Redaktion: Mag. Zilahi
Herzlich Willkommen!

Es ist uns ein Anliegen, Sie über wichtige steuerliche Änderungen sowie über andere wichtige Entwicklungen rasch zu informieren. Mit dem Link am Ende des jeweiligen Beitrages erhalten Sie detaillierte Informationen. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter 01/406 59 80 an!
Freibetrag für investierte Gewinne

Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die betriebliche Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen, können auch 2008 einen gewinnmindernden Freibetrag für investierte Gewinne geltend machen. Voraussetzung ist die Investition in "begünstigte" Wirtschaftsgüter bis zu 10% des Jahresgewinnes, maximal jedoch € 100.000,00. 

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Freiberufler - Selbständigenvorsorge - Frist 31.12.2008

Bis zum 31.12.2008 können auch Freiberufler freiwillig der Selbständigenvorsorge beitreten.
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Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung aufgrund geringer Einkünfte und Umsätze

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung(en) und Ärzte können einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen, wenn die Einkünfte pro Jahr höchstens € 4.188,12 (Wert 2008) betragen und der Umsatz € 30.000,00 (Wert ab 2007) nicht übersteigt.
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Künftig 10 statt 5 begünstigte Überstundenzuschläge


Der Nationalrat hat in seiner Nachtsitzung vom 24.09.2008 beschlossen, daß ab 01.01.2009, die ersten zehn Überstundenzuschläge im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt jedoch höchstens € 86,00 monatlich steuerfrei sind. Bislang galt die Begünstigung nur für die ersten fünf Überstunden und maximal € 43,00 pro Monat.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen - neue Staffelungswerte ab 01.01.2009

 

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Privatnutzung von Bonusmeilen - Klarstellung des BMF

Das Bundesministerium für Finanzen hat in den Lohnsteuerrichtlinien klargestellt, daß für Dienstreisen gutgeschriebene Bonusmeilen dem Arbeitgeber zuzurechnen sind.
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Wichtige Werte 2009


Wir haben für Sie die wichtigsten Steuer- und Sozialversicherungswerte zusammengestellt.

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Der Inhalt des Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. TEUBEL GAPA übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, daß der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. TEUBEL GAPA lehnt daher den Ersatz von Schäden, welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.

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