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 | Newsletter 3/2007 - Redaktion: Mag. Zilahi
| Herzlich Willkommen!
Es ist uns ein Anliegen, Sie über wichtige steuerliche Änderungen sowie über andere wichtige Entwicklungen rasch zu informieren. Mit dem Link am Ende des jeweiligen Beitrages erhalten Sie detaillierte Informationen. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an! | Aktuelles zum Fahrtenbuch
In neueren Berufungsentscheidungen der Finanzverwaltung wird dem in MS-Excel geführten Fahrtenbuch die Ordnungsmäßigkeit entzogen. Was Sie über das Fahrtenbuch unbedingt wissen sollten!
| Anmeldung aller Dienstnehmer vor Arbeitsantritt - ab 01.01.2008
Lange angekündigt, im Burgenland schon seit zwei Jahren Realität, ist ab 01.01.2008 jeder Dienstnehmer bereits vor Arbeitsantritt (Aufnahme der Tätigkeit) bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer und bei fallweiser Beschäftigung. In unserem nächsten Newsletter informieren wir Sie über die genauen Anmeldeformalitäten und die Möglichkeit der Avisomeldung mit den Mindestangaben, falls vor Aufnahme der Beschäftigung noch nicht alle Daten vorliegen. | Pendlerzuschlag Besteht Anspruch auf das Pendlerpauschale und profitiert der Arbeitnehmer davon nicht, weil sein Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, erhält er eine Gutschrift von höchstens € 200,00 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Diese Regelung gilt für die Jahre 2008 und 2009.
| Weiße Bekleidung des Arztes keine Betriebsausgabe In seinem Erkenntnis vom 26.04.2007, 2006/14/0036, gelangt der VwGH zur Ansicht, daß es sich bei nicht im berufsspezifischen Fachhandel bezogener weißer Kleidung eines Arztes "geradezu um typische Aufwendungen handelt, die dem Abzugsverbot nach § 20 Abs 1 Z 2 lit. a EStG unterliegen".
| Wieder Deckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen
Ab Beginn der Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2007 beginnen, besteht wieder eine Deckungsverpflichtung. Für vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre somit erstmals zum 30. Juni 2008, für Wirtschaftsjahre die dem Kalenderjahr entsprechen frühestens zum 31. Dezember 2008. Sie beträgt 50 % des Rückstellungsbetrages am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Die Deckung kann mittels bestimmter Wertpapiere sowie Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen erfolgen. Der Hinzurechnungsbetrag bei fehlender Deckung beträgt nunmehr 30 % (bisher 60 %).
| Aktuelle Zinssätze beim Finanzamt: Gültig seit 14.03.2007:
Basiszinssatz: 3,19 % Stundungszinsen: 7,69 % Aussetzungszinsen: 5,19 % Anspruchszinsen: 5,19 %
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| | Disclaimer
Der Inhalt des Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. TEUBEL GAPA übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, daß der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. TEUBEL GAPA lehnt daher den Ersatz von Schäden, welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.
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